Die Bedingungen, welche mit der Unterstützung durch die Stiftung verbunden sind, werden individuell schriftlich vereinbart. In der Regel gelten folgende Grundsätze
Information der Stiftung
Die Stiftung soll regelmässig über den Verlauf sowie den Stand der Arbeiten informiert werden.
Nennung der Stiftung
Die Stiftung soll in mündlichen Mitteilungen (Ansprachen, Präsentationen) oder schriftlichen Dokumenten (Publikationen, Pressetexten, elektronischen Medien, etc.) im Zusammenhang mit dem Unterstützungszweck erwähnt werden.
Einladung von Vertreterinnen und Vertretern der Stiftung
Werden im Zusammenhang mit der Unterstützung durch die Stiftung Anlässe (Konzerte, öffentliche Auftritte, etc.) durchgeführt, freut sich die Stiftung, wenn eine Vertretung der Stiftung dazu eingeladen wird.
Schlussbericht
Ist das Projekt oder die Aktivität abgeschlossen, ist ein zusammenfassender Schlussbericht an die Stiftung einzureichen.
Die Stiftung soll als Unterstützerin genannt und einbezogen werden. Die konkreten Bedingungen werden individuell schriftlich vereinbart.