Fondsreglement Härtefälle

Zweck  

Die Förderung von Musikantinnen und Musikanten ist ein wichtiger Bestandteil der Tätigkeit der Stiftung “Freunde der Schweizer Blasmusik”. Dabei geht es der Stiftung nicht nur um die Förderung von (jungen) Talenten, vielmehr soll auch die Breite des Blasmusikschaffens gefördert werden. Insbesondere sollen die Aktivitäten Interessierten Musikerinnen und Musiker ermöglichen, Grund- und weiterführende Ausbildungsgänge zu besuchen, Instrumente zur Verfügung zu stellen oder wichtige Kontakte knüpfen zu können.

 

Äufnung             

Durch zweckbestimmte Zuwendungen Dritter, insb. aufgrund der Fundraisingtätigkeit der Stiftung

 

Beanspruchung

Laufende Beiträge an Privatpersonen gemäss Stiftungsurkunde und Reglement

 

Verwendung    

Durch Beschluss des Stiftungsrates oder Vergabeentscheid der vom Stiftungsrat bezeichneten Organe der Stiftung

 

Angestrebte Beiträge

pro Jahr CHF 50’000

 

Restriktionen  

Das Preisgeld des Prix Musique soll aus dem Fonds ausgerichtet werden